Vielen Dank für ihre Spenden!

 

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist ein vom Zahlungsempfänger erstellter Beleg mit den erforderlichen Angaben vorzulegen.

Den Vordruck für den vereinfachten Nachweis einer Spende oder des Mitgliedsbeitrages bieten wir hier zum Download an. Bitte drucken Sie den Vordruck aus und nehmen ihn zusammen mit dem Kontoauszug über Ihre Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Für Spenden über 300,00 Euro senden wir Ihnen die Zuwendungsbestätigung unaufgefordert zu, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.